Arbeitgeberverband und ver.di einigen sich auf Lohnerhöhungen für 2026 und 2027.
Wer heute in Brandenburg pflegt, erzieht oder unterstützt soll dafür fair bezahlt werden. Pflegekräfte, Kita-Erzieher*innen, Küchenhilfen, Verwaltungsangestellte: Für sie alle schafft diese Tarifeinigung Verlässlichkeit und Perspektiven.
Die Tarifpartner im Brandenburger Sozial- und Gesundheitswesen haben sich auf eine neue, differenziert strukturierte Tarifeinigung verständigt. Der Arbeitgeberverband Wohlfahrt in Brandenburg e. V. und die Gewerkschaft ver.di einigen sich auf ein Ergebnis, das für rund 4.200 Beschäftigte in Pflege, Eingliederungshilfe, Sozial- und Erziehungsdienst, Schulen sowie in den betrieblich-technischen und infrastrukturellen Diensten der Mitglieder unmittelbare Auswirkungen hat. Die Tarifeinigung tritt zum 1. April 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2028.
Die Tarifeinigung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen in der sozialen Infrastruktur: Knappheit von Arbeitskräften und ein steigender Aufwand in der Refinanzierung machten eine klare, pragmatische Lösung erforderlich - jenseits symbolischer Forderungen.
„Die Einigung ist das Ergebnis eines intensiven, teils kontroversen, aber stets konstruktiven Austauschs zwischen den Tarifparteien. Sie ist getragen von der gemeinsamen Verantwortung für tragfähige Lösungen“, so der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes, Christian Wende-Szepes.
Herzstück der Einigung sind die - unmittelbar an die aktuelle Vereinbarung (Laufzeit bis 31.03.2026) anschließenden - tabellenwirksamen Entgelterhöhungen in zwei Stufen: +2,6 % ab dem 1. April 2026 und +2,4 % ab dem 1. April 2027. Für besonders sensible Entgeltgruppen wurde eine gesonderte Staffelung vereinbart, die stufenweise angepasst wird, um das Besserstellungsverbot zu wahren. Die Schicht- und Wechselschichtzulagen werden ebenso signifikant angehoben wie die Ausbildungsvergütungen. Zudem wird die Bewertung der Berufserfahrung in der Pflege künftig aufgewertet.
Weitere Bestandteile der Einigung sind die Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 85 % ab dem Jahr 2027 sowie die Einführung zusätzlicher Jubiläumszahlungen bei 20 und 30 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Auch die Auszubildenden profitieren: Ihre Vergütungen steigen zum 1. April 2026 um 120 Euro und zum 1. April 2027 um weitere 90 Euro - unabhängig davon, ob sie in der Pflege oder nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden.
Für Auszubildende in der Pflege bedeutet das konkret: Im Jahr 2026 liegt die monatliche Vergütung im ersten Lehrjahr bei 1.496 Euro und erreicht im dritten Lehrjahr bis zu 1.664 Euro. Im Jahr 2027 steigt sie weiter auf 1.586 Euro im ersten und 1.754 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Damit übertrifft die Ausbildungsvergütung in den Pflegeeinrichtungen und -diensten der Mitgliedsverbände bereits ab 2026 die des öffentlichen Dienstes (TVAöD Pflege) und sendet ein starkes Signal für eine zukunftsfähige Pflegeausbildung im freien gemeinnützigen Bereich.
"Wir wollten keine Einigung, die Schlagzeilen macht. Wir wollten eine, die wirkt: im Dienstplan, in der Refinanzierung und in der Lebensrealität der Mitarbeitenden.“, erklärt Christian Wende-Szepes. „Die Tarifeinigung bleibt dadurch anschlussfähig an die wirtschaftliche Realität der Träger sowie an den öffentlichen Dienst.“
Die Einigung bewegt sich im tariflichen Korridor zwischen TVöD und PTG Brandenburg, bleibt dabei aber konsequent in ihrer differenzierten, praxisorientierten Logik. Mindestbeträge und pauschale Systemwechsel wurden bewusst vermieden, um Anschlussfähigkeit an das Refinanzierungssystem zu gewährleisten. Damit bildet die Einigung zugleich einen verlässlichen Orientierungsrahmen für anstehende Haushaltsplanungen in Landkreisen und Kommunen - mit klar kalkulierbaren Aufwüchsen und einem frühzeitig kommunizierten Zeithorizont.
Diese Einigung ist ein solides Fundament in der Fläche Brandenburgs. Sie berücksichtigt die Vielstimmigkeit der sozialen Arbeit, schützt die Balance zwischen Fachlichkeit und Finanzierbarkeit und schafft Verlässlichkeit in einem angespannten Umfeld. Ein Abschluss, der nicht alles verspricht, aber vieles möglich macht und dabei nah an dem bleibt, was wirklich zählt: gute Arbeit, faire Bedingungen, funktionierende Abläufe. Für Träger, für Teams, für alle, die Tag für Tag anpacken. Für stabile Dienste, verlässliche Löhne und für Menschen, die täglich Verantwortung tragen.
Die Termine für die redaktionellen Verhandlungen befinden sich derzeit in Abstimmung zwischen den Tarifparteien.
Über den Arbeitgeberverband Wohlfahrt in Brandenburg e. V.
Der Arbeitgeberverband Wohlfahrt in Brandenburg e. V. ist der tarifpolitische Ansprechpartner für derzeit 14 freie, gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft im Land Brandenburg. Zu den Mitgliedern gehören Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände der Arbeiterwohlfahrt sowie deren Gesellschaften und soziale Dienstleister. Gemeinsam beschäftigen sie rund 4.200 Mitarbeitende in Pflege, Eingliederungshilfe, Teilhabe, Kinder- und Jugendhilfe, Kitas, Schulen, Verwaltung, Hauswirtschaft und Technik.
Mitglieder des AGV sind unter anderem:
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AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V.
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AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V.
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AWO Seniorenheim Wildau GmbH
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AWO Kreisverband Fürstenwalde e. V.
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AWO Kreisverband Barnim e. V.
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AWO Ortsverein Schwedt e. V.
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AWO Kreisverband Frankfurt (Oder) – Stadt e. V.
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AWO Stadtverband Eberswalde e. V.
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Soziale Dienste Märkisch-Oderland gGmbH
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AWO Ortsverein Strausberg e. V.
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AWO Kreisverband Uckermark e. V.
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Soziale Dienste „Am Weinberg“ gGmbH
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Dahmeland Soziale Dienste GmbH
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Integrations- und Service gGmbH „AWO Tours“
Pressekontakt:
Sven Wawerek Eigenwillig
Geschäftsführer
Arbeitgeberverband Wohlfahrt in Brandenburg e. V.
Sven Wawerek Eigenwillig
Geschäftsführer
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Tel. 03542 / 9381 131
Foto: AWO Bundesverband e.V.